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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Aus der Bibliothek

Auch im Zeitalter elektronischer Datenbanken gehören Fachbücher, die man zur Hand nehmen und durchblättern kann, in einer Steuerberatungskanzlei zum unerläßlichen "Handwerkszeug".

Die Bibliothek der Kanzlei enthält neben den "herkömmlichen" Gesetzesmaterialien, Fachzeitschriften, Kommentaren und Handbüchern umfangreiche Entscheidungssammlungen und Kommentare renommierter Autoren zu sämtlichen Einzelsteuergesetzen. Außerdem bestehen Zugangsmöglichkeiten zur Verbandsbibliothek sowie selbstverständlich auch - auf elektronischem Weg - zu internen wie externen Datenbanken.




 
 
Die Kanzleibibliothek enthält umfangreiche steuerrechtliche Entscheidungssammlungen und Nachschlagewerke, beispielsweise:
Sammlung der Entscheidungen und Gutachten des Reichsfinanzhofs - RFHE -, sämtliche Bände seit Erscheinen 1920 bis 1952
Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - (Fortsetzung der RFHE), sämtliche Bände seit 1952 bis heute
Bundessteuerblatt - BStBl -, sämtliche Bände seit Erscheinen 1951 bis heute
Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG -, sämtliche Bände seit Erscheinen 1953 bis heute
Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR -, vollständige Ausgabe seit Erscheinen 1961 bis heute
Deutsches Steuerrecht - DStR -, sämtliche Bände seit Erscheinen 1962 bis heute
Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV -, sämtliche Bände seit Erscheinen 1985 bis heute



 

Bemerkenswert zu den Entscheidungssammlungen ist, daß auch sämtliche veröffentlichten Entscheidungen des Reichsfinanzhofs seit dem ersten Band, erschienen im Jahr 1920, vollständig vorhanden sind.

Dieser "antiquarische" Teil der Entscheidungssammlung hat durchaus mehr als historische Bedeutung, denn viele grundlegende Entscheidungen des Reichsfinanzhofs sind als Bestandteil der höchstrichterlichen Rechtsprechung bis heute geltendes Recht und werden daher auch heute noch in steuerrechtlichen Kommentaren oder vom Bundesfinanzhof in wichtigen steuerrechtlichen Grundsatzfragen zitiert.

Der Reichsfinanzhof wurde zum 1. Oktober 1918 als oberstes deutsches Gericht in Abgabensachen mit dem Sitz in München errichtet. Gleichzeitig wurde angeordnet, daß Entscheidungen, "soweit sie grundsätzliche Bedeutung haben", zu veröffentlichen sind. Ab 1920 erschien für die Jahre bis 1945 in 54 Bänden die "Sammlung der Entscheidungen und Gutachten des Reichsfinanzhofs", RFHE.

Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurde aus dem Reichsfinanzhof der Bundesfinanzhof und die Entscheidungssammlung fand ab 1952 ab Band 55 ihre Fortsetzung als "Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs" (BFHE). Die RFHE und die BFHE umfassen inzwischen zusammen mehr als 200 Bände.

Falls Sie ein bestimmtes Urteil des Bundesfinanzhofs oder eines anderen Finanzgerichts interessiert, können Sie dieses unter Angabe des Aktenzeichens gern von der Kanzlei anfordern.





 



 

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