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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND |
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Kontenzugriffe der Behörden
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Volksbanken zählen Millionen von Behörden-Zugriffen auf Konten
Seit 01.04.2005 können Finanzämter und andere Behörden auf Grundlage des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" sogenannte Stammdaten wie Namen, Anschrift und Geburtsdatum von Kontoinhabern abfragen. Davon scheint rege Gebrauch gemacht zu werden, wie die Volks- und Raiffeisenbanken jetzt ermittelten. Es seien rund 14 Millionen Zugriffe auf Konten ihrer Kunden durch Behörden verzeichnet worden. Für dieses Jahr erwarte man gar einen Anstieg auf 20 Millionen, sagte Walter Weinkauf, Präsident des Genossenschaftsverbands Frankfurt am 31.01.2006. Er kritisierte das neue Gesetz als "sehr teure Totalüberwachung".
Klage gescheitert
Eine Volksbank hatte zwar gegen das Gesetz geklagt, war aber mit ihrem Protest vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Weinkauf sagte, der Staat wälze Kosten für Datenverarbeitung in Millionenhöhe auf die Banken ab. Anstatt Steuerhinterziehung durch Überwachung zu verhindern, solle lieber das Steuersystem vereinfacht werden.
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(Quelle: dpa)
01.02.2006
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