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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND |
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BFH kritisiert Steueränderungen
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Bundesfinanzhof beanstandet von Union und SPD beschlossene Steueränderungen
Nach einem Bericht des "Tagesspiegel" vom 06.02.2006 hat der Bundesfinanzhof (BFH) Bedenken an den jüngst von der großen Koalition verabschiedeten Steueränderungen geäußert. Im Zentrum der Kritik steht nach Angaben der Zeitung die Einschränkung der Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten (vgl. hierzu Beitrag vom 21.12.2005).
Steuerberatungskosten sollten voll absetzbar bleiben Wolfgang Spindler, Präsident des Bundesfinanzhofes, ist dafür eingetreten, dem Steuerpflichtigen auch künftig zu ermöglichen, die Kosten einer Steuerberatung von der Steuer abzusetzen. "Das Recht ist kompliziert, und der einzelne Steuerpflichtige kann sich dem nicht entziehen", so Spindler laut "Tagesspiegel". Die Möglichkeit, Handwerkerrechnungen besser von der Steuer abzusetzen als früher, bezeichnete der BFH-Präsident als "gut gemeint". Sie werde jedoch eine Vielzahl von Problemen aufwerfen wegen oft schwieriger Detailfragen.
Spindler gegen "politische Überlastung" des Steuerrechts Spindler soll zudem bemängelt haben, dass das Steuerrecht mit politischen Zielsetzungen überlastet werde. Seiner Meinung nach sollte die Förderung bestimmter Gruppen lieber im Zulagenrecht offen ausgewiesen werden. Auch warnte der Präsident des obersten deutschen Finanzgerichts davor, von den Steuerzahlern bereits getroffene Investitionen nachträglich steuerlich zu entwerten. Dies bedinge einen Vertrauensverlust der Steuerzahler, die dann oft glaubten, Steuerhinterziehung sei eine "legitime Selbsthilfe".
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Hinweis: Die Steuerberatungskosten für Beruf und Betrieb sind voll abzugsfähig (vgl. Beitrag vom 21.12.2005) !
07.02.2006
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