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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Steuerberatungskosten

Steuerliche Behandlung von Steuerberatungskosten nach der Gesetzesänderung durch die "Große Koalition" im Dezember 2005

"Private" Steuerberatungskosten (z.B. in Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Kindern in der Einkommensteuererklärung oder mit dem Kindergeldantrag) sind künftig nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Soweit Steuerberatungskosten in Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften stehen (z.B. Einkünfte als Selbstständiger, Arbeitnehmer, Rentner, Kapitalanleger oder Vermieter), handelt es sich um Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die weiterhin voll abzugsfähig sind. Allerdings müssen die Steuerberatungskosten künftig aufgeteilt und den Einkunftsarten zugeordnet werden, was zu Mehrarbeit und zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts führt. Außerdem tritt eine weitere steuerliche Schlechterstellung von Privatpersonen und Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften ein, da letztere ihre Steuerberatungskosten in jedem Fall in voller Höhe geltend machen können. Eine Anrufung des Bundesfinanzhofs bzw. des Bundesverfassungsgerichts ist damit wohl vorprogrammiert.

Es bestehen unterschiedliche Auffassungen, ob die Gesetzesänderung erstmals für Steuerberatungskosten, die "für 2006" oder für solche, die "in 2006" gezahlt werden, gilt. Soweit Sie Steuerberatungskosten für Jahre bis 2005 noch in 2005 zahlen (evtl. auch als Vorschuß für erteilte Aufträge), sind diese in jedem Fall noch voll abzugsfähig.



Zum Thema:

> Schreiben an MdB Wolfgang Zöller (CSU) vom 10.11.2005 [19 KB] *)

> Antwort MdB Wolfgang Zöller (CSU) vom 23.11.2005 [51 KB]


*) Ein inhaltsgleiches Schreiben ging an die Bundestagsabgeordnete Heidi Wright (SPD), die nicht geantwortet hat.




 

Arnold Betzwieser

21.12.2005




 
 

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