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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Neuregelung der Fristverlängerung

Für die Abgabe der Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2005 gilt für steuerlich beratene Steuerpflichtige eine neue Fristverlängerungsregelung.

Bisher galt für Steuerpflichtige, die einen Steuerberater mit der Erstellung der Jahressteuererklärungen beauftragten für Fristverlängerungen ein zweistufiges, relativ unbürokratisches Verfahren. Während die Steuererklärungen normalerweise bis zum 31.5. des darauffolgenden Jahres abzugeben sind, wurde steuerlich beratenen Steuerpflichtigen vom Finanzamt bis zum 30.9. des Folgejahres ohne Antrag Fristverlängerung gewährt. Anschließend wurde die Abgabefrist auf Sammelantrag des Steuerberaters, der keiner Begründung bedurfte, grundsätzlich nochmals bis zum 28.2. des "Zweitjahres" verlängert (also z.B. für die Steuererklärungen für 2004 bis zum 28.2.2006). Beim Vorliegen besonderer Gründe konnte die Frist auf Einzelantrag darüber hinaus bis längstens 28.4. des "Zweitjahres" verlängert werden.

Erstmals für die Jahressteuererklärungen für 2005 wurde diese langjährige Fristverlängerungsregelung nunmehr leider erheblich eingeschränkt.

Nach der Neuregelung gilt für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen statt des normalen Abgabetermins (31.5. des Folgejahres) zwar eine generelle Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres. Darüber hinaus ist jedoch eine Fristverlängerung nur noch in "begründeten Einzelfällen" auf Einzelantrag bis längstens 28.2. des "Zweitjahres" möglich. Das bedeutet, daß die Abgabefrist um mindestens zwei Monate verkürzt wurde.

Die Steuererklärungen für 2005 sind somit bei Erstellung durch einen Steuerberater grundsätzlich bis spätestens 31.12.2006 abzugeben. Eine weitere Fristverlängerung kommt nur noch in begründeten Ausnahmefällen in Betracht.

Es ist sehr bedauerlich, daß es - während der Gesetzgeber die steuerlichen Regelungen ständig weiter verkompliziert und bürokratisiert - den Berufsorganisationen der Steuerberater nicht gelungen ist, im Interesse der Steuerberater wie der von ihnen vertretenen Steuerpflichtigen bei den Finanzministerien wenigstens eine Weitergeltung der bisheringen Abgabefristen zu erreichen.




 

24.06.2006 / Arnold Betzwieser




 

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