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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Steueranmeldungen wieder in Papierform zulässig

Bundesfinanzminister setzt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen ebenfalls aus.

Nachdem das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen und die Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster die Pflicht zur Abgabe elektronischer Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen "bis auf weiteres" ausgesetzt haben, reagierte jetzt auch der Bundesfinanzminister. Er will das mit dem Bund nicht abgestimmte Vorgehen aus NRW jedoch offenbar so nicht akzeptieren und hat seinerseits nunmehr eine weitere zeitliche Befristung für die Abgabe auf Papier eingeführt (BMF-Schreiben vom 28.04.2005) [9 KB] . Demnach soll die Abgabe herkömmlicher (Vor-)Anmeldungen für Zeiträume bis 31.05.2005 weiterhin zulässig sein. Nach § 150 der Abgabenordnung, der unverändert gilt, sind (Vor-)Anmeldungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (und nicht elektronisch) abzugeben. Sanktionen gegen Unternehmer, die sich an diese Vorschrift halten und eine korrekte (Vor-)Anmeldung in Papierform abgeben, sind daher unzulässig.

Die ab 1.1.2005 eingeführte Pflicht zur Abgabe elektronischer Steueranmeldungen mit ELSTER ist offensichtlich das Resultat aus Pfusch in Gesetzgebung und Pfusch in der Software.

Für Zeiträume ab Juni 2005 soll das ELSTER-Verfahren trotz aller Kritik wegen rechtlicher Zweifel und Sicherheitslücken im Programm
(vgl. Arnold Betzwieser in DStR - Deutsches Steuerrecht 2005, 463) dann wieder verpflichtend werden. Vermutlich plant der Bundesfinanzminister bis dahin eine Gesetzesänderung. Die Sicherheitslücken im ELSTER-Programm sollen erst in 2006 behoben werden.

Das ELSTER-Programm wird den Steuerpflichtigen von der Finanzverwaltung, wie es heißt "kostenlos", zur Verfügung gestellt. Nach einem Beitrag in der ARD-Sendung "Plusminus" vom 05.04.2005 mit dem Titel
"Elster-Zwang und Datenklau" (der federführende Saarländische Rundfunk recherchierte für die Sendung auch bei StB Arnold Betzwieser) kostet allein die Software den Staat - das heißt den Steuerzahler - pro Jahr 10 Millionen Euro !


02.05.2005/10.05.2005


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