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ARNOLD BETZWIESER - STEUERBERATER-RECHTSBEISTAND

Bundesrat stimmt Alterseinkünftegesetz zu

Am 12.06.2004 hat der Bundesrat dem umstrittenen Alterseinkünftegesetz zugestimmt.

Damit tritt die "nachgelagerte Besteuerung" von Alterseinkünften ab Januar 2005 in Kraft.

Renten werden somit vom kommenden Jahr an schrittweise höher besteuert. Die Rentenbeiträge werden im Gegenzug schrittweise steuerfrei gestellt.

Zudem entfällt ab dem 01.01.2005 das Steuerprivileg von Kapitallebensversicherungen für Neuverträge. Erträge aus Lebensversicherungen werden künftig zur Hälfte besteuert, wenn die Lebensversicherung mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Ursprünglich hatte die Regierungskoalition eine komplette Besteuerung der Erträge geplant, konnte sich jedoch hiermit im Vermittlungsausschuss nicht durchsetzen. Derzeit sind Erträge aus Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren noch steuerfrei.

Die Änderung der Rentenbesteuerung war nötig geworden, da das Bundesverfassungsgericht die derzeitige unterschiedliche steuerliche Behandlung von Renten und Pensionen (also ungleicher Altersversorgungssysteme) künftig steuerlich gleich behandelt wissen wollte und eine Neuregelung ab 2005 gefordert hatte.

Die Mehrzahl der heutigen Rentner soll von den Neuregelungen lt. Angabe der Bundesregierung nicht betroffen sein.

12.06.2004


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