Um Möglichkeiten des Finanzrechtswegs darzustellen und einen Eindruck aus der Praxis zu vermitteln, sind nachfolgend als Fallbeispiele einige anonymisierte Ausschnitte aus Urteilen und Beschlüssen des Finanzgerichts und des Bundesfinanzhofs mit kurzen Erläuterungen wiedergegeben.
Möglichkeiten des Finanzrechtswegs zur Abwehr ungerechtfertiger Ansprüche des Finanzamts:
Beispiel 4 - Die Revision zum Bundesfinanzhof, der obersten Instanz in Steuerrechtsfragen, ist nur in gesetzlich festgelegten Fällen (Grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung, Verfahrensmangel) möglich: